Förderung von Mobilitätskonzepten durch die Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums

Zweimal jährlich eröffnet die Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums den Kommunen – aber auch Dritten, wie z. B. kommunalen Unternehmen – die Möglichkeit, Anträge auf Förderung u. a. von Mobilitätskonzepten für unterschiedliche Verkehrsmittel zu stellen. Nachfolgend bearbeitet die Antragstellerin ein themenbezogenes Klimaschutzteilkonzept für einen Zeitraum von einem Jahr, entwickelt koproduktiv wirksame THG-relevante Strategien, lässt diese politisch beschließen und erprobt diese, ggf. als Sofortmaßnahme.

Wir empfehlen interessierten Kommunen, sich direkt an den Projektträger Jülich zwecks Förderung und Beratung zu wenden. Eine weitere Möglichkeit wäre die Kontaktaufnahme zu uns – wir besitzen bereits ein knappes Jahrzehnt Praxiserfahrungen mit Klimaschutzteilkonzepten, von der Antragstellung über Durchführung und Beteiligungsverfahren bis zur Abschlusspräsentation und zum Verwendungsnachweis. Das nächste Antragsfenster reicht vom 01.07. bis 30.09.2017, bitte vormerken!

 

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